Entsprechend § 36 Energiewirtschaftsgesetz hat der zuständige Netzbetreiber zum 01.07.2009 den Grundversorger in seinem Netzgebiet festzustellen.
Für das Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH ist dies die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH.

