Gültig ab 1. Januar 2011
Grundpreis | Arbeitspreis |
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| Nettopreis | Bruttopreis | Nettopreis | Bruttopreis | |
1. Nacht | |||||
Nachtpreis | 22,06 | 26,25 | 15,18 | 18,06 | |
2. Tag & Nacht | |||||
Tagpreis | 36,81 | 43,80 | 19,18 | 22,82 | |
Nachtpreis | 15,18 | 18,06 | |||
Nettopreise Bruttopreise Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in der zurzeit gültigen Höhe von 19 %. Stromkennzeichnung entsprechend den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Der Gesamtenergiemix der SWSZ setzt sich aus 19,8 % erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG, 0,2 % sonstigen erneuerbaren Energien, 15,8 % Erdgas, 52,3 % Kohle, 1,8 % sonstigen fossilen Energieträgern und 10,1 % Kernkraft zusammen. Damit sind 621 g/kWh C02-Emissionen und 0,0003 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden. In der Position Erdgas und sonstige fossile Energieträger ist der von der SWSZ im HKW Bohrhügel mit einer effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erzeugte Strom enthalten. Durch die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung wird die eingesetzte Energie besonders effizient genutzt. |
Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH (SWSZ) für Stromlieferungen an unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung a) Elektro-Speicherheizungen 1.3 Die Belieferung einer unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung setzt voraus, dass ihr Stromverbrauch getrennt vom übrigen Verbrauch der Kundenanlage i. d. R. über einen separaten Zweitarifzähler gemessen wird. • Niedertarif (NT): 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Änderungen der Sperrzeiten durch den örtlichen Netzbetreiber werden dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben. Damit ändern sich auch die Sperrzeiten in diesem Vertrag. Dazu wird die Schaltzeituhr in der Anlage des Kunden durch den örtlichen Netzbetreiber neu parametriert. |

