Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG
EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002616 Regelzone: 50Hertz Transmission GmbH
1. Einleitung Gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 EEG ist das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (= Stromlieferant) verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 14a EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH hiermit nach.
2. Grundsystematik Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und den angebotenen Strom abzunehmen. Dieser Strom unterliegt darüber hinaus bei EEG-Anlagen einer Vergütungspflicht mit gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen. Der aufnehmende Netzbetreiber ist berechtigt, den nach §§ 5 bis 11 EEG vergüteten Strom an den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber weiterzuverkaufen. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln daraufhin für jedes Kalenderjahr die Strommenge, die sie von Netzbetreibern oder von Betreibern von direkt an das Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen abgenommen und vergütet haben. Außerdem stellen sie die Höhe des Anteils dieser EEG-Strommenge am gesamten Letztverbrauch fest (Belastungsausgleichsquote). Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, die aufgenommenen EEG-Mengen und die geleisteten Vergütungszahlungen untereinander unter Berücksichtigung des Letztverbraucherabsatzes auszugleichen. Die Stromlieferanten, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG verpflichtet, vom Übertragungsnetzbetreiber Strom aus dem EEG-Belastungsausgleich abzunehmen. Die Menge des abzunehmenden Stroms bemisst sich nach der Strommenge, die an Letztverbraucher geliefert wurde und nach der bundesweit einheitlichen EEG-Belastungsausgleichsquote. Vergütet wird die Strommenge mit der bundesweit einheitlichen Durchschnittsvergütung.
3. Datenermittlung An Letztverbraucher lieferte die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH im Berichtsjahr 147.332.352 kWh Strom. Dies wurde von Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber testiert. Der Letztverbraucherabsatz ist dabei gemäß der Begriffsdefinition der Bundesnetzagentur "die an alle (privilegierte und nicht-privilegierte) Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferte Strommengen. Privilegiert sind die unter § 16 EEG fallenden Letztverbraucher. Unter dem Letztverbraucherabsatz gesamt sind nicht der Eigenverbrauch und die Netzverluste des Stromlieferanten zu erfassen." Der Aufwand für die Zahlung der EEG Umlage an den Übertragungsnetzbetreiber belief sich auf 3.089.700,86 Euro.
4. Weitere Unterlagen Die Berichte der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nach § 15 Abs. 2 EEG können für 2010 unter nachfolgenden Internetadressen eingesehen werden:
50 Hertz Transmission GmbH:http://www.50hertz.com
Amprion GmbH:http://www.amprion.net
TransnetBW GmbH:http://www.transnetbw.de
Tennet TSO GmbH: http://www.tennettso.de
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