Im Fall der Insolvenz seines Anbieters braucht niemand zu befürchten, dass er ohne Strom oder Gas auskommen muss. Im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung stellen die Stadtwerke nahtlos die Lieferung von Strom und Erdgas für die betroffenen Kunden vor Ort sicher. „Dazu sind wir als örtlicher Grundversorger gesetzlich verpflichtet und dieser Verpflichtung sind wir auch in diesem Fall mit allen notwendigen Maßnahmen unverzüglich nachgekommen“, sagt Dr. Reinhard Koch. Ergänzend dazu erhalten die betroffenen Kunden von den Stadtwerken Suhl/Zella-Mehlis alle erforderlichen Informationen und Unterlagen.
Steffi Seidel (Freie Journalistin, Suhl; e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)