Wenn Sie Ihren Mietvertrag gekündigt haben, sollten Sie uns am besten zeitgleich eine Abmeldung zusenden, spätestens jedoch 14 Tage vor Mietende. Geben Sie in Ihrer Abmeldung bitte das voraussichtliche Auszugsdatum mit an. Wenn die Schlüssel für Ihre alte Wohnung dann abgegeben werden, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch den Zählerstand zum Auszugsdatum dokumentiert. Diesen Auszugszählerstand benötigen wir dann für die Schlussabrechnung – Sie können dafür z. B. unser Abmeldeformular verwenden.