Um uns Ihren Zählerstand zu melden, nutzen Sie unser Kundenportal oder die Ablesekarte, die wir Ihnen bei Bedarf per Post zusenden. Oder Sie wählen den Weg ohne Registrierung.
Ohne Registrierung
Halten Sie bitte Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung.
Warum ist es wichtig, Zählerstände zu melden?
Ihr Zählerstand hält Ihren Verbrauch auf die Kilowattstunde (Strom) bzw. den Kubikmeter (Gas) genau fest. Nur wenn Sie uns Ihre Zählerstände mitteilen, können wir sicherstellen, dass Sie nur das bezahlen, was Sie verbrauchen. Ohne diese Angaben müssen wir Ihren Zählerstand schätzen – dabei orientieren wir uns dann an den letzten uns vorliegenden Ablesedaten.
Hinweise zu Ihrem Stromzähler:
- Ein Stromzähler misst Ihren Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh)
- Zur eindeutigen Zuordnung des Zählers wird eine individuelle Zählernummer vergeben. Über diese Zählernummer melden Sie sich für die Stromversorgung bei Ihrem Energielieferanten an.
- Der Stromzähler befindet sich i. d. R. in Ihrer Wohnung, im Keller, der Garage oder im Hausflur.
- Die Zähler der SWSZ Netz GmbH (Netzbetreiber) werden jährlich im September abgelesen, damit die SWSZ GmbH ihre Jahresverbrauchsabrechnung erstellen kann.
- Die Eichfrist für einen Stromzähler mit einer Drehscheibe beträgt 16 Jahre. Die elektronischen Zähler hingegen müssen nach 8 Jahren geeicht werden.
Hinweise für Ihren Gaszähler:
- Ein Gaszähler misst Ihren Energieverbrauch in Kubikmeter (m³)
- Zur eindeutigen Zuordnung des Zählers wird eine individuelle Zählernummer vergeben. Über diese Zählernummer melden Sie sich für die Gasversorgung bei Ihrem Energielieferanten an.
- Der Gaszähler befindet sich i. d. R. im Keller oder Hauswirtschaftsraum Ihres Hauses
- Die Zähler der SWSZ Netz GmbH werden jährlich im September abgelesen, damit die SWSZ GmbH ihre Jahresverbrauchsabrechnung erstellen kann
- Bei einem Anbieterwechsel sollten Sie sich Ihren Zählerstand immer notieren
- Ein Gaszähler unterliegt dem deutschen Eichgesetz. Demnach müssen Gaszähler in der Regel alle acht Jahre im Turnus gewechselt werden.
Wie wird Ihr Gasverbrauch abgerechnet?
Zur Berechnung des Gasverbrauchs wird ein Umrechnungsfaktor benötigt. Dieser setzt sich aus der Zustandszahl (abhängig von Temperatur und Druck des Gases) sowie dem Brennwert (Energiegehalt des Gases) zusammen.
Multipliziert man den Gasverbrauch mit dem Umrechnungsfaktor, ergibt sich die verbrauchte Energie. Diese wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und nach den Preisen des jeweiligen Energielieferanten zur Abrechnung genutzt.
So können Sie den Zählerstand selbst ablesen:
Bei der Ablesung des Zählerstandes gilt zu beachten, dass lediglich die Vorkommastellen abgelesen werden. Bei den modernen Messeinrichtungen ist dies nicht nötig, da bei diesen Zählern keine Kommastellen angezeigt werden.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.
Falls etwas nicht stimmt:
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Zähler nicht ordnungsgemäß funktioniert, rufen Sie bitte Ihren zuständigen Netzbetreiber, die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH, an. Dieser kann ggf. eine Sichtprüfung veranlassen. Dabei wird durch einen Monteur vor Ort der Zähler in Augenschein genommen.