Sie haben Ihre Jahresverbrauchsabrechnung für Strom oder Gas erhalten und fragen sich, wie sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt?

Rechnungsbetrag einfach erklärt

Auf der Rechnung stehen verschiedene Preise, Kilowattstunden und bereits gezahlte Abschläge. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie die einzelnen Angaben zusammenhängen und warum am Ende ein Guthaben oder eine Nachzahlung entstehen kann.

Wie wird der Rechnungsbetrag bei einer Strom- oder Gasrechnung berechnet?

Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus den Kosten für die Energie, die Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben und den weiteren Preisbestandteilen. Davon werden Ihre bereits gezahlten Abschläge abgezogen.

  • Gesamtkosten Ihrer Energieversorgung minus geleistete Abschläge = Guthaben oder Nachzahlung

Der Energieverbrauch bestimmt die Kosten

Zuerst wird ermittelt, wie viel Strom oder Gas Sie während des Abrechnungszeitraums verbraucht haben. Der Verbrauch wird in Kilowattstunden angegeben, abgekürzt kWh. 

Je mehr Kilowattstunden Sie verbraucht haben, desto höher fallen die verbrauchsabhängigen Kosten aus. Grundlage dafür sind die ermittelten Zählerstände beziehungsweise die für die Abrechnung zugrunde gelegten Verbrauchswerte.

Der Arbeitspreis: Was Ihre verbrauchte Energie kostet.

Der Arbeitspreis gibt an, wie viel Sie pro verbrauchter Kilowattstunde Strom oder Gas zahlen. Er wird üblicherweise in Cent pro Kilowattstunde angegeben.

  • Verbrauch in kWh × Arbeitspreis pro kWh = verbrauchsabhängige Kosten
Je mehr Energie Sie verbrauchen, desto höher ist dieser Kostenanteil.

Der Grundpreis: Der feste Bestandteil Ihres Energiepreises.

Zusätzlich zum Arbeitspreis zahlen Sie den Grundpreis.

  • Er ist ein fester Bestandteil Ihres Strom- oder Gastarifs und fällt unabhängig davon an, wie viel Energie Sie verbrauchen.

Der Grundpreis wird bei der SWSZ monatlich angegeben. Zusammen mit den verbrauchsabhängigen Kosten bildet er Ihre Energiekosten.

Zusammengefasst:
Der Arbeitspreis richtet sich nach Ihrem Verbrauch. Der Grundpreis ist der feste Kostenanteil Ihres Tarifs.

Welche weiteren Kostenbestandteile gibt es?

Auf einer Strom- oder Gasrechnung können weitere Preisbestandteile enthalten sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Netzentgelte: Kosten für die Nutzung der Strom- oder Gasnetze.
  • Steuern: Dazu gehören bei Strom beispielsweise die Stromsteuer.
  • Abgaben: Weitere gesetzlich geregelte Bestandteile, abhängig von Energieart und geltender Rechtslage.

Diese weiteren Kostenbestandteile werden auf Ihrer Rechnung zwar extra ausgewiesen, sind jedoch in Ihrem Grund- und Arbeitspreis bereits enthalten.

Warum entsteht ein Guthaben oder eine Nachzahlung?

Während des Jahres zahlen Sie monatliche Abschläge für Strom oder Gas. Sie zahlen praktisch Ihre Energiekosten in Teilen - in 12 Abschlägen. Erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung werden die tatsächlichen Kosten ermittelt und mit Ihren bereits gezahlten Abschlägen verrechnet.

  • Sie haben ein Guthaben: Ihre Abschläge waren höher als Ihre tatsächlichen Energiekosten. 
  • Sie müssen nachzahlen: Ihre tatsächlichen Energiekosten waren höher als die Summe Ihrer Abschläge. 

So verstehen Sie Ihren Rechnungsbetrag:

  • Der Rechnungsbetrag Ihrer Strom- oder Gasrechnung setzt sich aus den Kosten für Ihren Energieverbrauch und den weiteren Preisbestandteilen zusammen.
  • Der Arbeitspreis richtet sich nach den verbrauchten Kilowattstunden.
  • Der Grundpreis bildet den festen Kostenanteil.

Sie benötigen mehr Informationen zu Arbeitspreis und Grundpreis? Dann lesen Sie hier: Arbeitspreis und Grundpreis verstehen

Sie haben Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung?

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung. Vereinbaren Sie doch direkt online eine Rückruf und wir beraten Sie gerne. Rückrufservice

Zuverlässige Grüße
Ihr Team der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH