Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass die im Zuge der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes angepasste Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ am 29.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, Anreize für Investitionen in Einzelmaßnahmen zu schaffen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch gesteigert und Treibhausgasemissionen in Gebäuden gesenkt werden.
Die BEG EM adressiert alle Investoren, wie z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, Kommunen von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Sie umfasst neben der Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) weitere Fördertatbestände, wie z. B. die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden) oder den Einbau von Anlagentechnik (z. B. Einbau raumlufttechnischer Anlagen). Ebenfalls ist die Fachplanung und Baubegleitung förderfähig.
Kommunale Unternehmen werden von der novellierten BEG EM doppelt angesprochen: Förderungen für die eigenen Gebäude, u. a. Büros oder für Maßnahmen bei ihren Endkunden.