Der Bundesrat hat am 20.05.2022 das EEG-Umlagen-Absenkungsgesetz in der vom Bundestag am 28.04.2022 beschlossenen Fassung gebilligt.
Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH gibt diese Senkung automatisch und in voller Höhe an alle Strombestandskunden weiter. Unsere Kunden müssen hierzu nichts tun.
Ab dem 1. Juli 2022 berechnen wir 3,723 ct/ kWh netto weniger für Ihren verbrauchten Strom.
Die EEG-Umlage wird auf 0,00 ct/kWh gesenkt, um die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten - sechs Monate früher als im Koalitionsvertrag geplant.
1. Ihr Abschlag bleibt unverändert |
Ihr Abschlagsbetrag ändert sich durch die Preisreduzierung bis zum 30.09.2022 nicht. Bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung im Oktober 2022 gelten weiterhin die Abschläge, die wir Ihnen mit der letzten Jahresrechnung mitgeteilt haben. Sollten Sie jedoch den Wunsch haben, Ihren Abschlag individuell vorab anzupassen, geht dies am einfachsten über unser Kundenportal unter www.swsz.de oder per E-Mail ( |
2. Keine Mitteilung Ihres Zählerstands notwendig |
Eine Mitteilung Ihres Zählerstandes zum 01.07.2022 ist nicht erforderlich. Die geänderten Preise werden ab 01.07.2022 automatisch verrechnet. In Ihrer nächsten Jahresrechnung berechnen wir den Verbrauch vom Anfang des Abrechnungszeitraums bis zum 1. Juli 2022 auf Basis Ihres durchschnittlichen Verbrauchs. Falls Sie uns Ihren Zählerstand zum 01.07.2022 dennoch mitteilen möchten, können Sie dies bis zum 15.07.2022 ganz einfach über unser Kundenportal unter www.swsz.de oder per E-Mail ( |
Sie haben Fragen? Wir beantworten Sie Ihnen gerne – am Telefon, per E-Mail oder ganz persönlich. Rufen Sie uns einfach an unter 03681 495-500, schreiben Sie uns an
Wir sind gerne für Sie da.
Ihre Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH