Smart-Meter-Werbung im Briefkasten? Erst prüfen, dann entscheiden.
Aktuell erhalten Haushalte vermehrt Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern.
Darin wird teilweise der Eindruck vermittelt, ein Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem, müsse kurzfristig eingebaut werden. Manche Schreiben werben außerdem mit einem „kostenlosen Einbau“ oder einer zeitlich begrenzten Aktion.
Wichtig: Ein solches Werbeschreiben bedeutet nicht automatisch, dass Sie jetzt einen Smart Meter einbauen lassen oder einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen müssen.
Smart-Meter-Werbung im Briefkasten. Was steckt dahinter?
- Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch digital erfasst und Messwerte sicher übermitteln kann. Der Einbau erfolgt in Deutschland nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
- Für bestimmte Haushalte und Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Stromverbraucher mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch sowie Einpeiseanlagen >7 kW und steuerbare Verbrauchseinrichtungen.
Ein Werbebrief eines anderen Anbieters schafft jedoch keine neue gesetzliche Einbaupflicht.
Werbeschreiben zu Smart Meter erhalten und sofort handeln?
Nein!
- Eine kurze Rückmeldefrist im Werbeschreiben bedeutet nicht automatisch, dass auch eine gesetzliche Frist besteht.
- Der gesetzlich vorgesehene Smart-Meter-Rollout wird grundsätzlich durch den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber organisiert.
- Sie müssen deshalb nicht vorschnell einen Vertrag mit einem anderen Anbieter unterschreiben, nur weil dieser einen schnellen Smart Meter Einbau anbietet.
Wer ist für meinen Stromzähler zuständig?
Der Messstellenbetreiber ist vereinfacht gesagt das Unternehmen, das für deinen Stromzähler und den Messstellenbetrieb zuständig ist.
In Suhl und Zella-Mehlis ist die SWSZ Netz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Sie ist damit für den gesetzlich vorgesehenen Messstellenbetrieb und den Smart-Meter-Rollout in ihrem Netzgebiet zuständig.
Davon zu unterscheiden ist Ihr Stromlieferant. Sie können Ihren Strom beispielsweise von einem anderen Energieanbieter beziehen und trotzdem einen örtlichen Messstellenbetreiber haben.
Was ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber?
Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber gibt es wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB). Diese können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls den Messstellenbetrieb übernehmen.
Dafür schließt der Kunde einen entsprechenden Vertrag ab.
Aber: Sie sind nicht verpflichtet, wegen eines Werbeschreibens einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen.
„Kostenloser Smart-Meter-Einbau“. Was bedeutet das?
Bei der Aussage „kostenloser Einbau“ sollten Sie genau hinschauen.
Denn der Einbau eines Smart Meters und der anschließende Messstellenbetrieb sind nicht grundsätzlich kostenlos. Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Je nach Verbrauch und Art der Anlage können unterschiedliche Kosten gelten.
Prüfen Sie deshalb vor einer Unterschrift:
- Wer ist Ihr Vertragspartner?
- Was genau wird beauftragt?
- Welche laufenden Kosten entstehen?
- Gibt es zusätzliche Leistungen oder Entgelte?
- Wie lange läuft der Vertrag?
„Kostenloser Einbau“ bedeutet nicht automatisch „kostenloser Messstellenbetrieb“.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Sie müssen aufgrund eines Werbeschreibens nicht unter Zeitdruck einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen.
- Prüfen Sie zuerst, wer Ihnen schreibt, was Sie unterschreiben und welche Kosten entstehen.
- Smart Meter Werbung erhalten? Erst prüfen. Dann entscheiden.
Sie haben weitere Fragen zu Smart Meter oder einem Intelligenten Messsystem? Vereinbaren Sie gerne direkt online eine Rückruf zu einem von Ihnen gewünschten Termin. Wir beraten Sie gerne. Rückrufservice
Zuverlässige Grüße
Ihr Team der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH