Seit dem 14.12.2018 hat Thüringen als erstes der neuen Bundesländer ein Klimagesetz.
Darin wurden verbindliche Treibhausgasminderungsziele, klimafreundliches Handeln, Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung im Freistaat sowie das Vorhaben eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes in Thüringen bis zum Jahr 2050 verankert und Klimaschutz und Klimaanpassung vereint.
Die Treibhausgasemissionen im Freistaat Thüringen sollen bis 2050 im Vergleich zu 1990 schrittweise um bis zu 95 Prozent gesenkt werden.
So soll der Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 60 - 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 - 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 - 95 Prozent reduziert werden. Handlungsleitend ist dabei die maximale Emissionsreduktion für das Land.
Bis zum Jahr 2040 soll der Energiebedarf in der Gesamtbilanz in Thüringen durch einen Mix aus erneuerbaren Energien gedeckt werden können.
Die unmittelbare Landesverwaltung soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert werden. Landkreise und Gemeinden können Strategien zum Klimaschutz, insbesondere zur Minderung der Treibhausgase sowie zum Ausbau erneuerbarer Energien, erstellen oder bestehende Strategien fortschreiben.
Außerdem können Landkreise und Gemeinden Wärmekonzepte erstellen, die auf Wärmeanalysen, welche als Mindestanforderung eine grobe Einschätzung der anfallenden Wärmeenergiebedarfe beinhalten, erstellen.
Die Landesregierung unterstützt sie dabei unter anderem über Förderprogramme.
Das Land strebt bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an.
Dazu sollen Gebäude bei anzeige- und genehmigungspflichtigen Umbauten ab 2030 einen Mindestanteil erneuerbarer Energien von 25 Prozent sicherstellen. Erhalten die Gebäudeeigentümer allerdings eine Förderung zum Zwecke des Klimaschutzes aus Landesmitteln, beträgt der Mindestanteil 50 Prozent.
Mit dem Klimagesetz und der einbezogenen Energie- und Klimaschutzstrategie hat Thüringen den Grundstein gelegt, um bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden.
Veröffentlichungspflicht nach dem Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG)
Primärenergiefaktor Planungsdaten: | fFiE,wv = 0,42 (siehe auch Ermittlungsurkunde BET) |
Emissionswert Fernwärme SWSZ: (Basis Planungsdaten) |
fwE = 91 gCO2/kWh |
Energieträgermix an der Fernwärmeerzeugung: (Basis 2023) |
Anteil Erdgas: 15,17 % Anteil HEL: 4,04 % Anteil Abwärme: 80,79 % |
Der Klimaschutz und die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH
Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH hat bereits im Vorfeld Maßnahmen umgesetzt, um die klimaschädlichen CO2-Emissionen in der Region zu reduzieren.
So nutzt die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH bereits seit 2007 die Restwärme aus der Abfallbehandlungsanlage Zella-Mehlis für die Fernwärmeversorgung in Suhl.
Damit wird der Einsatz von Erdgas zur Fernwärmeerzeugung nachhaltig gesenkt und die CO2-Emissionen verringern sich am Standort Bohrhügel um 50.000 t/Jahr.
Veröffentlichung der Klimakonzepte (nach § 8 Abs. 5 ThürKlimaG)
Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH hat für ihr Fernwärmenetz einen grünen Pfad für eine nahezu klimaneutrale Fernwärmeversorgung bis 2040 entwickelt. Dieses Konzept steht Ihnen über den Downloadbutton auf der rechten Seite zur Verfügung.