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Netzentgelte sind eine Art "Maut" für "Energiestraßen". Denn damit Energie bei Ihnen zu Hause ankommt, muss sie zunächst durch überregionale Netze (Rohre, Leitungen) und schließlich durch das Netz Ihres örtlichen Netzbetreibers durchgeleitet werden. Dafür, dass die Energie ihre Netze "nutzen" darf, erheben die Netzbetreiber Gebühren – die sogenannten Netznutzungsentgelte.
Wie hoch die Netzentgelte sind, kann von Netzgebiet zu Netzgebiet variieren. Staatliche Regulierungsbehörden überprüfen die Preise aber regelmäßig und streng. Wir als Energielieferant haben auf die Höhe der Netzentgelte dagegen keinen Einfluss – sie sind für alle Energielieferanten, die jeweils das Netz eines Netzbetreibers nutzen, gleich hoch.
Netzbetreiber stellen die Strom- bzw. Gasnetze zur Verfügung, über die die Energie zum Kunden gelangt. Dazu gehören nicht nur Leitungen und Rohre, sondern auch Zähler, Trafostationen und vieles mehr. Die Netzbetreiber planen, bauen und betreiben das gesamte Strom- und Gasnetz in einer Region. Sie sind zuständig für die Wartung und Instandhaltung der Netze und kümmern sich darum, eventuell auftretende Störungen zu beheben. Die Netzbetreiber sind also die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Alle Strom- oder Gaskunden, die Energie beziehen, nutzen deren Netze. Dafür zahlen sie das so genannte Netznutzungsentgelt – eine Vergütung dafür, dass die Netzbetreiber die Netze bereitstellen und funktionsfähig halten. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strom- oder Gaspreises, den Sie als Kunde an Ihren Energieversorger zahlen. Dieser leitet sie in voller Höhe an den Netzbetreiber weiter.
Ein Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas beliefert (EnWG, § 36). Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung zu übernehmen, sobald kein anderer Versorger (mehr) dafür zur Verfügung steht (z. B. im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels). Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen.
An Ihren örtlichen Netzbetreiber. In Suhl und Zella-Mehlis ist das die SWSZ Netz GmbH.
Der Grundpreis ist eine Art Grundgebühr, die monatlich anfällt. Sie deckt die Kosten ab, die dem Energieversorger unabhängig vom tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch entstehen – dafür, dass er den Anschluss bereitstellt, den Energieverbrauch erfasst und abrechnet etc. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Nein. Es wird immer ein neuer Vertrag benötigt. Diesen können Sie hier ganz bequem online abschließen.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich 14 Tage vor dem Umzugsdatum bei uns abmelden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Bitte senden Sie den Zählerstand Ihrer alten Wohnung spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe an unseren Kundenservice. Wichtig: Die Zählerstände und das Datum des Auszuges sind für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Wenn Sie Ihren Mietvertrag gekündigt haben, sollten Sie uns am besten zeitgleich eine Abmeldung zusenden, spätestens jedoch 14 Tage vor Mietende. Geben Sie in Ihrer Abmeldung bitte das voraussichtliche Auszugsdatum mit an. Wenn die Schlüssel für Ihre alte Wohnung dann abgegeben werden, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch den Zählerstand zum Auszugsdatum dokumentiert. Diesen Auszugszählerstand benötigen wir dann für die Schlussabrechnung – Sie können dafür z. B. unser Abmeldeformular verwenden.
Sobald Sie die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) Ihres neuen Zuhauses kennen, können Sie sich mit Einzugsdatum und Adresse bei uns anmelden - spätestens jedoch 14 Tage vor Lieferbeginn. Wenn Sie die Schlüssel für Ihre neue Wohnung erhalten haben, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch die Zählerstände zum Einzugsdatum dokumentiert. Die Zählerstände benötigen wir dann spätestens 14 Tage nach Einzugsdatum. Sie können für die Anmeldung z. B. unser Anmeldeformular verwenden oder direkt über unseren Preisrechner einen günstigen Sondervertrag abschließen.
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