Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Die Bundesnetzagentur plant eine umfassende Modernisierung des Energiemarktes, was verschiedene Änderungen mit sich bringt – insbesondere bei den Vorgängen der An- bzw. Abmeldungen von Strom.
Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025 bei der Ummeldung von Strom?
Die wichtigste Änderung ist, dass Umzüge und Mieterwechsel für Stromverträge nicht mehr rückwirkend mitgeteilt werden dürfen. Ab dem 6. Juni 2025 darf eine Umzugsmitteilung nur noch für einen zukünftigen Tag erfolgen. Und zwar mindestens 14 Tage vor dem Auszugstermin.
Bisher war es uns als Energieversorger möglich, die Umzugsmeldungen unserer Stromkunden bis zu sechs Wochen rückwirkend zu bearbeiten. Mit der neuen Regelung gibt die Bundesnetzagentur allerdings vor, dass Umzugsmeldungen nur noch in die Zukunft gerichtet erfolgen dürfen.
Wen betrifft diese Änderung?
Diese Änderung betrifft vor allem Mieterwechsel, Leerstände und Hausverkäufe. In den genannten Fällen können an den Stromverträgen keine Korrekturen in die Vergangenheit mehr vorgenommen werden.
Was bedeutet das für Vermieter?
- Sobald eine Meldung zum Wohnungswechsel (Einzug/Auszug oder Neuvermietung/Leerstand) bei einem Vermieter eingeht, benötigen wir mindestens 14 Tage vor dem Auszug die entsprechende Meldung über den Ein-/Auszug.
- Den Stand des Stromzählers zum Kundenwechsel können Vermieter uns am Tag der Schlüsselübergabe im Nachhinein übermitteln.
- Wird der Einzug nicht rechtzeitig mitgeteilt, müssen wir die Energielieferung auf den Vermieter registrieren, so dass dieser die Kosten tragen muss.
Wichtig! Die MaLo-ID identifiziert die Lieferstelle.
Zukünftig benötigen wir zur An-/Abmeldung Ihre Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz MaLo-ID). Zur Erläuterung: die Marktlokation ist der Ort, an dem die Energie verbraucht oder erzeugt wird.
Das bedeutet, die MaLo-ID dient zur eindeutigen Identifizierung der Lieferstelle. Sie besteht aus 11 Ziffern und befindet sich auf Ihrer letzten Energierechnung. Oder Sie fragen Ihren Netzbetreiber nach Ihrer ID.
Weitere Anpassungen folgen online unter Umzugsservice.
Auf unserer Website unter „Service/Umzugsservice“ werden wir in den kommenden Wochen sowohl Anpassungen an unseren Online-Formularen als auch im Downloadbereich (Anmeldeformular und Abmeldeformular) entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen vornehmen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kundenservice jederzeit zur Verfügung.
Ihr Team der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis.
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