Wir haben gute Nachrichten für unsere Stromkunden! Zum 1. Januar 2021 senken wir den Arbeitspreis für die Strom-Lieferung um 0,20 Cent/kWh netto bzw. 0,24 Cent/kWh brutto (unter Berücksichtigung des Umsatzsteuersatzes von 19 %). Die Preissenkung gilt für alle Stromprodukte inklusive der Grund- und Ersatzversorgung. Der Grundpreis beim Strom bleibt unverändert.
Die Basis für die Preissenkung bildet eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, wonach zum 1. Januar 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt die Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) gesenkt wird. Andererseits sind in den Strompreisen weitere Umlagen zur Finanzierung der Energiewende enthalten, die zum Teil deutlich angestiegen sind. Insgesamt verbleibt dennoch ein Kostenvorteil.
„Durch unsere effiziente Strategie im Stromeinkauf konnten wir die Bezugskosten konstant halten. Deshalb geben wir die Kostenvorteile, die aus der Senkung der Umlagen resultieren, fair und transparent an unsere Stromkunden weiter“, informiert SWSZ-Geschäftsführer Dr. Reinhard Koch.
Beim Arbeitspreis für die Erdgas-Lieferung tritt dagegen zum 1. Januar 2021 eine Preiserhöhung in Kraft. Diese gilt für alle Gasprodukte der SWSZ GmbH inklusive der Grund- und Ersatzversorgung. Der Grundpreis beim Erdgas bleibt unverändert.
Zur Erklärung: Ab dem 1. Januar 2021 wird im Rahmen des Klimapaketes der Bundesregierung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine neue gesetzliche Preiskomponente für den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) erhoben. Die SWSZ GmbH ist nach dem BEHG gesetzlich verpflichtet, für verkauftes Erdgas ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate zu einem gesetzlich festgelegten Preis zu kaufen. Je ausgestoßener Tonne Kohlendioxid werden ab Jahresbeginn 25 Euro u. a. auf den Verbrauch von Erdgas bundesweit erhoben. Dies entspricht Kosten in Höhe von 0,46 Cent/kWh (netto) für die Gaskunden.
Dies führt für die SWSZ GmbH zu zusätzlichen Kosten in Höhe von über 1,1 Mio. Euro im Jahr 2021. „Einen Teil dieser Kostenerhöhung für die Erdgaslieferung an unsere Kunden können wir durch Einsparungen beim Erdgaseinkauf ausgleichen. Unter dem Strich verbleibt aber dennoch ein Kostenbeitrag, den wir in unseren Arbeitspreis einrechnen müssen“, erklärt Dr. Reinhard Koch.
Basierend auf einer effizienten Strategie bei den Beschaffungspreisen für Erdgas geben wir die Kostensteigerung jedoch nicht in der vollen Höhe von 0,46 Cent/kWh (netto) an unsere Kunden weiter. Der Arbeitspreis für die Erdgas-Lieferung erhöht sich nur um 0,37 Cent/kWh netto bzw. 0,44 Cent/kWh brutto (unter Berücksichtigung des Umsatzsteuersatzes von 19 %).
Wer Fragen zu diesen aktuellen Sachverhalten hat, kann sich gerne an unseren Kundenservice unter der Telefon-Nummer 03681 495-500 wenden.
Weitere Informationen zum Thema können Sie dem Zeitungsartikel aus dem Freien Wort vom 23.11.2020 entnehmen.