Entspannter ins neue Zuhause
Gute Nachbarn helfen beim Umzug. Wir als Energieversorger direkt vor Ihrer Haustür auch. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Strom- und Gaszähler ordnungsgemäß an- und ummelden. So zieht Ihre Energie ganz einfach mit.
Liebe Kundinnen und Kunden,
ab dem 06.06.2025 sind Umzugsmeldungen nur noch in die Zukunft gerichtet möglich. Rückwirkende An- oder Abmeldungen können ab diesem Datum systemseitig nicht mehr verarbeitet werden.
Die wichtigsten Änderungen finden Sie in unserem News-Beitrag "Wichtige gesetzliche Änderungen bei der An- und Abmeldung von Strom".
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Gute Nachbarn helfen beim Umzug. Wir als Energieversorger direkt vor Ihrer Haustür auch. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Strom- und Gaszähler ordnungsgemäß an- und ummelden. So zieht Ihre Energie ganz einfach mit.
Sie haben ein Anliegen und möchten zurückgerufen werden? Teilen Sie uns einfach Ihre Rufnummer und die bevorzugte Anrufzeit mit. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.
Gute Nachbarn helfen beim Umzug. Wir als Energieversorger direkt vor Ihrer Haustür auch. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Strom- und Gaszähler ordnungsgemäß an- und ummelden. So zieht Ihre Energie ganz einfach mit.
Sie haben ein Anliegen und möchten zurückgerufen werden? Teilen Sie uns einfach Ihre Rufnummer und die bevorzugte Anrufzeit mit. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.
Nein, diese Daten nehmen wir – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – nur schriftlich entgegen. Sie können dafür aber gerne unser Kundenportal nutzen.
Der Abschlag ist immer am letzten Werktag des jeweiligen Monats fällig, z. B.: Abschlag für November: 29.11.
Die Termine für das laufende Jahr finden Sie auch auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
Es werden insgesamt 12 monatliche Abschläge berechnet.
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die Energie, die wir Ihnen im jeweiligen Monat bereits geliefert haben. Sie werden in der turnusmäßigen Abrechnung (meist Jahresverbrauchsabrechnung) selbstverständlich berücksichtigt. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch – dabei stützen wir uns jeweils auf Ihre Energieverbräuche aus den Vorjahren – und den aktuellen Preisen, die Ihrem Vertrag zugeordnet sind.
Ihre Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie in der Regel Mitte Oktober eines jeden Jahres.
Nein. Es wird immer ein neuer Vertrag benötigt. Diesen können Sie hier ganz bequem online abschließen.
Entscheiden Sie sich einfach für eines unserer Vertragsmodelle und schicken Sie uns das entsprechende Vertragsformular ausgefüllt und unterschrieben zu. Noch schneller geht’s über unseren Preisrechner.
Mit unserem Preisrechner können Sie ganz einfach herausfinden, ob und zu welchem Preis wir Sie an der gewünschten Entnahmestelle mit Energie beliefern können. Ihre Verbrauchsstelle liegt nicht in unserem Versorgungsgebiet? Fordern Sie hier ein individuelles Angebot an.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich 14 Tage vor dem Umzugsdatum bei uns abmelden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Bitte senden Sie den Zählerstand Ihrer alten Wohnung spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe an unseren Kundenservice. Wichtig: Die Zählerstände und das Datum des Auszuges sind für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.