Ein kurzer Rückblick.
Vor der Energiekrise gab es bereits eine Reihe an Wettbewerbern, die Kunden mit zum Teil sehr unlauteren Methoden gewannen. Mit Beginn der Energiekrise Mitte 2021 nahm das Wettbewerbsgeschehen allerdings deutlich ab, kam sogar zum Erliegen und es folgte eine bis dahin noch nie dagewesene Insolvenzwelle in der Energiebranche. Wer hatte darunter zu leiden - die Verbraucherinnen und Verbraucher, weil einige Anbieter sich ohne ein Verantwortungsbewusstsein ihren Kunden gegenüber derer einfach entledigten. Für uns war und ist es, trotz der sehr schwierigen Lage, eine Selbstverständlichkeit, unsere Kunden und alle die hinzugekommen sind mit Energie zu versorgen.
Wir befinden uns noch mitten in einer schwierigen Lage - was wurde wettbewerblich gesehen bisher daraus gelernt?
Während Energieversorger noch mit den Folgen der Krise zu kämpfen haben, die im Übrigen noch nicht durchstanden ist, entwickelt sich rasanter als vorher ein Geschäftsgebaren, welches nicht zu akzeptieren ist. Einige unseriöse Vertriebe und „Energiedienstleister“ nutzen die Lage seit einiger Zeit bereits wieder aus, um auf perfide Weise Kunden zu gewinnen bzw. zu schaden, nur für den eigenen Vorteil. Wie geschieht das - indem Anrufer sich zum Beispiel als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben, oder als Dienstleister mit den Kunden brieflich in Kontakt treten.
So wird zum Beispiel telefonisch unter Ausübung von verbalem Druck versucht an Kundendaten wie Zählernummer, Zählerstand, Vertragsnummern und persönliche Daten heranzukommen. Im Folgenden werden Strom- oder Erdgasverträge mit anderen Energieanbietern abgeschlossen, ohne dass die Kunden eine wirkliche Absicht erklären wechseln zu wollen.
Nach ersten Recherchen stammen die Telefonnummern der Anrufer aus dem Raum Düsseldorf und Krefeld. Jüngst berichtete uns eine Kundin von einem Gespräch, wo ihr gegenüber erwähnt wurde, dass sie sich aufgrund der nicht-Herausgabe ihrer Daten strafbar mache. Wir nehmen die Verunsicherungen unserer Kunden hier sehr ernst, spätestens nach einer solchen Aussage können sie aber den Telefonhörer ganz getrost auflegen.
Eine neue perfide Masche wurde uns diese Woche bekannt. Von einer Energieverwaltung in Köln ausgehend werden Beitragsrechnungen an Kunden verschickt, wo sie zur Zahlung eines Energiekostenbeitrages im Zuge eines CO2-Ausgleiches aufgefordert werden.
Bei allen beschrieben Vorgehensweise prüfen wir aktuell rechtliche Schritte und raten davon ab, gerade diesen Zahlungsaufforderungen nachzukommen, wenn diese nicht tatsächlich begründet sind.
Wie kann man fairen Wettbewerb ermöglichen?
Grundsätzlich belebt Wettbewerb das Geschäft, das ist auch unsere Auffassung. Allerdings müssen Regeln aufgestellt, beachtet und überwacht werden, dass es eben nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und der regionalen Versorger vor Ort geht. Ein Grundsatz muss hier sein, dass sich Wettbewerber auch in schwierigen Zeiten zu ihren Kunden bekennen. Schließlich haben die Kunden einen Vertrag abgeschlossen, Geld gezahlt und somit Anspruch auf Vertragserfüllung. Die vorzeitige Vertragskündigung darf hier nur das allerletzte Mittel sein.
Ein wesentlicher Punkt, der allerdings vor dem Vertragsschluss anzusetzen wäre, ist vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Überprüfung der Leistungsfähigkeit solcher Wettbewerber durch behördliche Stellen. Man konnte bisher und kann wieder den Eindruck gewinnen, dass jeder Energie anbieten kann. Das im Hintergrund aber eine Vielzahl an Prozessen, in einer sehr komplexen und mit vielen Auflagen versehenen Branche, sicherzustellen sind, wird oft genug nicht gesehen. Energieversorger sollten also vor Aufnahmen der Geschäftstätigkeit und auch danach beispielsweise an der Leistungsfähigkeit, der vorhandenen Liquidität, der Bereitschaft zu fairem Wettbewerb und auch an der Bereitschaft gemessen werden, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.
Was empfehlen wir unseren Kunden?
Wir empfehlen hier grundsätzlich auf die mündliche Weitergabe sensibler Vertragsdaten zu verzichten. Damit machen sie sich nicht strafbar. Geben sie die Daten weiter, können diese von den Anrufern missbraucht werden, um unter falschen Vorwänden neue Energielieferverträge abzuschließen. Bei Erhalt eines verdächtigen Anrufes empfehlen wir deshalb auch dazu, das Gespräch entweder sofort zu beenden oder genau zu hinterfragen und zu notieren, um welches Unternehmen es sich handelt und wer der entsprechende Anrufer namentlich ist. Seriöse Anrufer / Anbieter geben diese Daten bereitwillig bekannt. Oft werden bei diesen Nachfragen allerdings dann die Gespräche durch die Anrufenden selbst schnell beendet, weil diese unerkannt bleiben wollen.
Sollten Kunden bereits Opfer einer derartigen Betrugsmasche geworden sein, raten wir dazu, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Wurde bereits einem neuen Energieliefervertrag ungewollt zugestimmt, kann dieser binnen von zwei Wochen widerrufen werden. Nach Ablauf der zwei Wochen besteht lediglich die Möglichkeit, im Rahmen der im Vertrag genannten Frist zu kündigen. Wichtig zu wissen, nach einer Änderung im Energiewirtschaftsgesetz sollen Kunden vor ungewollten Wechseln am Telefon geschützt werden. Bei Verträgen außerhalb der Grundversorgung müssen daher beide Vertragsparteien die jeweilige Vertragserklärung in Textform abgeben, sonst kommt kein Vertrag zu Stande. Bezüglich erhaltener Rechnungen sollten sie genau prüfen, ob diese tatsächlich begründet sind. Hier sollte mindestens auch ein Vertragsverhältnis oder Angebotsunterzeichnung zugrunde liegen.