Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzarbeitspreis:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
- für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.
(jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte)
Mehr zahlt man also nicht für 80 % des bisherigen Jahresverbrauchs. Wer aber mehr als 80 % der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen.
1. Gaspreisbremse (EWPBG):
Haushalte und kleinere Unternehmen
Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen und bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, erhalten eine jährliche Entlastung, wenn der Brutto-Arbeitspreis für Erdgas über 12 ct/kWh liegt. Für darüber hinaus gehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis. Dies ist bei den Haushaltskunden Sonderprodukten der Stadtwerken Suhl/Zella-Mehlis GmbH im KJ 2023 in der Regel nicht der Fall.
Konkret bedeutet das: Jeden Monat bezahlt man bei den Stadtwerken Suhl/Zella-Mehlis GmbH ein zwölftel des Jahresverbrauchs als Abschlag. Liegt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis über 12 ct/kWh brutto (gesetzlich festgelegter Referenzpreis), so profitiert der private Haushalt sowie kleine und mittelständische Betrieb durch eine Erstattung. Der Entlastungsbetrag wird dabei von den Stadtwerken beginnend ab dem 1. März 2023 bereits bei den Abschlagszahlungen berücksichtigt und führt somit zu einer Reduzierung der Abschläge.
Der jährliche Erstattungsbetrag (alles brutto) errechnet sich dabei wie folgt:
(Arbeitspreis -12 ct/kWh) x 0,8 x Jahresverbrauch
Der so von den Stadtwerken errechnete jährliche Erstattungsbetrag wird zunächst durch 12 geteilt. Der sich so ergebende monatliche Erstattungsbetrag wird im März vom vereinbarten Abschlag in dreifacher Höhe abgezogen (Nachholung auch für Januar und Februar). Ab April bis zum Jahresende wird dann jeweils der vereinbarte Abschlag um den monatlichen Erstattungsbetrag reduziert.
Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und der neben den vom Kunden gezahlten Beträgen im KJ 2023 auch der Erstattungsbetrag berücksichtigt.
Unternehmen (Großverbraucher bzw. Industrie)
Unternehmen (Großverbraucher bzw. Industrie) mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten in der Regel eine monatliche Rechnung. Hier wird der monatliche Erstattungsbetrag also direkt bei der Monatsrechnung in Abzug gebracht, wenn der Netto-Arbeitspreis Energie (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben) für Erdgas über 7 ct/kWh liegt.
Der jährliche Erstattungsbetrag (alles netto) errechnet sich dabei wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 7 ct/kWh) x 0,7 x IST-Jahresverbrauch 2021
Der jährliche Entlastungsbetrag wird durch 12 geteilt und der sich so ergebende monatliche Entlastungsbetrag bei der monatlichen Abrechnung ab Januar 2023 in Abzug gebracht. Grundsätzlich werden die monatlichen Entlastungsbeträge hier unter Vorbehalt gewährt, da die Entlastungsbeträge insgesamt (über alle Sparten und Verbrauchsstellen) auf eine absolute Höchstgrenze gedeckelt sind. Mit den Regelungen sollen die Vorgaben des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission umsetzt werden. Es bestehen hier branchenindividuelle Regelungen und Anforderungen hinsichtlich der Anträge, die von der zuständigen Prüfbehörde gemäß § 2 Nr. 17 EWPBG geprüft werden.
2. Wärmepreisbremse (EWPBG):Wärmeversorgte Unternehmen < 1,5 Mio GWh
Bei wärmeversorgten Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh verbrauchen und die bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag (alles brutto) dabei wie folgt:
(Arbeitspreis -9,5 ct/kWh) x 0,8 x Jahresverbrauch
Wärmeversorgte Unternehmen > 1,5 Mio GWh
Bei wärmeversorgten Unternehmen, die mehr als 1,5 Mio. kWh verbrauchen und nicht bereits unter die Soforthilfe im Dezember 2022 gefallen sind, errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag (alles netto) dabei wie folgt:
(Arbeitspreis Energie – 7,54 ct/kWh) x 0,7 x Jahresverbrauch
Hinweis zur Entlastung von Mietern
Für die Weitergabe der Entlastungen bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie in Wohnungseigentümergesellschaften ist gemäß § 26 EWPBG jeweils der Vermieter, der Verpächter oder die WEG zuständig; die Entlastung soll in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode erfolgen
3. Strompreisbremse (StromPBG):Die Strompreisbremse soll vom 1. März 2023 bis Ende 2023 gelten. Im März werden ebenfalls rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind alle anspruchsberechtigten Stromkunden für das gesamte Jahr 2023 vor sehr starken Preisanstiegen geschützt, in Januar und Februar müssen aber zunächst von allen Kunden die vertraglich vor der Preisbremse vereinbarten Beträge und Preise gezahlt werden.
Haushalte und kleinere Unternehmen
Haushalte und kleinere Unternehmen, die < 30.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, profitieren von der Strompreisbremse, wenn der Brutto-Arbeitspreis über 40 ct/kWh liegt. Dies ist bei den Haushaltskunden Sonderprodukten der Stadtwerken Suhl/Zella-Mehlis GmbH im KJ 2023 in der Regel nicht der Fall.
Bei Haushalten und kleineren Unternehmen mit < 30.000 kWh/a errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles brutto) wie folgt:
(Arbeitspreis - 40 ct/kWh) x 0,8 x Jahresverbrauch
Größere Unternehmen
Größere Unternehmen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh Strom im Jahr profitieren von der Strompreisbremse, wenn der Netto-Arbeitspreis nur für Energie (vor Netzentgelten, Steuern und Abgaben) über 13 ct/kWh liegt.
Bei Unternehmen mit Entnahmestellen mit Netzentnahmen > 30.000 kWh errechnet sich der jährliche Erstattungsbetrag Strom (alles netto) wie folgt:
(Arbeitspreis Energie - 13 ct/kWh) x 0,7 x Jahresverbrauch
4. Wichtiger Hinweis zur Verbrauchsreduzierung!Bitte beachten Sie, dass Sie in den aktuell sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten durch Verbrauchsreduzierungen nicht nur einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, sondern darüber hinaus auch Geld sparen – denn die vorstehend beschriebene Preisbremse greift nur bis zu einem Entlastungskontingent von 80 % bzw. 70 % der vorliegenden Verbrauchsprognose (bei SLP-Zähler) bzw. des gemessenen Jahresverbrauchs (bei RLM-Zähler). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch gilt stattdessen jeweils der volle vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
5. Energiespartipps im Alltag Energie sparen, Klima schützen, Kosten senkenJeder Beitrag zählt: Energie sparen trägt dazu bei, den Bedarf an Gas, Kohle und Öl zu verringern, energiepolitisch unabhängiger zu werden, Geld zu sparen und das Klima zu schützen. Denn: die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.
Wir alle können dazu beitragen, im Haushalt Energie zu sparen und die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zu mindern. Es gibt viele Möglichkeiten, im Alltag weniger Energie zu verbrauchen. Oft genügen schon kleine Anpassungen.
Beispiel Erdgas: 21 Millionen Haushalte in Deutschland sind auf Erdgas angewiesen. 80 Prozent des Verbrauchs entfallen auf Heizen und warmes Wasser. 15 Prozent davon können kurzfristig und mit einfachen Maßnahmen eingespart werden.
Schon ein Absenken der Raumtemperatur um ein Grad Celsius spart sechs Prozent. Auch regelmäßiges Entlüften von Heizkörpern spart Energie. Damit Heizungen effizient funktionieren, sollten sie nicht durch Möbel, Vorhänge oder Verkleidungen verdeckt werden. Auch richtiges Lüften hilft: Nämlich mit weit geöffneten Fenstern und abgedrehter Heizung. Dichtungsbänder und -profile sorgen bei geschlossenen Fenstern und Türen dafür, dass die Wärme im Raum bleibt. Jalousien, Rollos und Vorhänge helfen, Kälte draußen zu lassen.
Wassersparende Duschköpfe und Armaturen senken den Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent. Ein richtig genutzter Geschirrspüler kann im Vergleich zur Handwäsche bis zu 50 Prozent Energie und circa 30 Prozent Wasser einsparen. Beim Händewaschen entfernt Seife Schmutz auch mit kaltem Wasser.
Wer mit Deckel kocht, reduziert den Stromverbrauch um circa zwei Drittel. Bei Elektroherden kann der Herd früher ausgeschaltet und die Restwärme genutzt werden. Mit der Umluftfunktion im Backofen spart man 15 Prozent Energie. Ist es möglich, auf das Vorheizen zu verzichten, spart das circa acht Prozent Strom.
Ökoprogramme bei Geschirrspülern und Waschmaschinen verbrauchen deutlich weniger Strom. Durch die längere Laufzeit muss das Wasser – bei gleicher Reinigungswirkung – weniger erhitzt werden. Wird leicht verschmutze Wäsche statt mit 60 Grad mit 30 Grad im Ökoprogramm waschen, spart das circa 70 Prozent Stromkosten.
Energieeffiziente Geräte sparen Strom. Häufig verbrauchen alte Kühlgeräte, Fernseher oder Computer besonders viel. Beim Kauf neuer Haushaltsgeräte lohnt es sich deshalb, auf das EU-Energielabel zu achten. Es gibt Auskunft über Energieeffizienzklassen und Produkteigenschaften wie Strom- und Wasserverbrauch. So lassen sich die Produkte gut vergleichen.
Auf die Beleuchtung entfällt im Haushalt rund 10 Prozent des Stromverbrauchs. Auch hier lässt sich mit energieeffizienten Leuchtmitteln und einer energiesparenden Nutzung Strom sparen. Wenn Sie Glüh- und Halogenlampen durch LEDs austauschen, können Sie bis zu 80 Prozent des Stromverbrauchs einsparen. Licht in Räumen sollte nur so lange brennen, wie es tatsächlich benötigt wird. Hier helfen Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen kleinen, aber leicht umzusetzenden, Energiespartipps helfen.