Die Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH (SWSZ GmbH) haben in den vergangenen Tagen die Jahresverbrauchsabrechnung für ihre Kunden erstellt und mit der Zustellung begonnen.
Welche Erkenntnisse haben wir bzgl. der diesjährigen Jahresverbrauchsabrechnung gewonnen?
Zum einen muss man vorab festhalten, dass wohl auch das Jahr 2023, im Vergleich zu den Vorjahren, ein eher warmes Jahr werden wird. Das wiederum ist ein Fakt, der mindernd auf die Kundenverbräuche wirkt. Darüber hinaus lässt sich aber auch feststellen, dass neben den temperaturtechnischen Verbrauchsrückgängen, auch weitere Energiesparmaßnahmen unserer Kunden zu Verbrauchsrückgängen geführt haben.
Ebenso kommt es durch den Zubau von Photovoltaikanlagen und die damit einhergehende Eigenstromerzeugung und anteilige Nutzung des Stromes auch perspektivisch zu Verbrauchsrückgängen. Wie diese sich allerdings im Kontext eines wachsenden E-Mobilitätsmarktes oder dem Zubau alternativer Wärmeerzeugungsanlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, entwickeln bleibt abzuwarten. Für die diesjährige Jahresverbrauchsabrechnung können wir allerdings festhalten, dass ein Großteil unserer Kunden Gutschriften erhalten wird.
Warum steigen bei geringeren Verbräuchen die Abschläge für den neuen Abrechnungszeitraum?
Das hat unterschiedliche Gründe. Zum einen können sich geringere Verbräuche auf der Netzseite im Zuge der Netzentgelte negativ auswirken, weil Kostenkalkulationen der Netzbetreiber eben auf einer höheren Verbrauchsmenge beruhten. Kann ein Teil dieser Kosten eben bei geringeren Verbräuchen nicht erzielt werden, kann das für das Folgejahr bedeuten, dass die Netzentgelte und somit auch in der Folge Kundenpreise steigen.
Für Netzbetreiber ist das allerdings die Möglichkeit ihre Kostenbestandteile umzulegen, da diese eben nur in ihrem Netzgebiet agieren können, anders als Energielieferanten. Zum anderen kann aus Vertriebssicht der zum Teil deutlich höhere Beschaffungspreis der letzten Monate für das Folgejahr nachwirken. Bei einer sicheren und langfristigen Beschaffungsstrategie, die sich eben nicht nur am Spotmarkt (kurzfristiger Beschaffungsmarkt) orientiert, erzielt man eben einen Marktpreisdurchschnitt, der eben auch höhere Beschaffungspreise aus den letzten Monaten beinhaltet.
Ein weiterer Preisbestandteil ist die Mehrwertsteuer Erdgas – wie wirkt sich diese aus?
Im Zuge der Energiekriese, die im Übrigen noch nicht durchstanden ist, hat die Bundesregierung die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 % auf 7 % beschlossen. Eine gute Maßnahme, um die stark gestiegenen Preise abzufedern. Die Beschaffungspreise haben sich seit dem, mit Blick auf die Höchststände, entspannt.
Dennoch muss man konstatieren, dass die Energiebeschaffungspreise für die Folgejahre immer noch deutlich höher sind, um das Dreifache, als vor der Preisexplosion. Nun soll die Mehrwertsteuer auf Gas nach dem Willen der Bundesregierung bereits ab Januar wieder auf den regulären Satz von 19 % steigen. Das entsprechende Vorhaben von Finanzminister Christian Lindner (FDP) billigte wohl das Kabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur.
Allerdings müsste die Erhöhung vom Bundestag noch beschlossen werden. Auch Experten erwarten hierdurch mitten in der Heizsaison wieder höhere Gaspreise. Wir halten diese Entscheidung für falsch. Eine frühzeitige Steuererhöhung würde die Gas- und Wärmepreise ab Januar 2024, neben den bereits höheren Beschaffungspreisen, weiter verteuern und das inmitten der Heizperiode. Zudem wäre eine solche Maßnahme überhaupt nicht plausibel zu begründen, da sie im Kontext eines synchronen Auslaufens der Preisbremsen Ende März 2024 zu bewerten ist.
Wie entwickelt sich der CO2-Preis?
Der CO2-Preis ist ein Preisbestandteil im Zuge des Einsatzes fossiler Energien, der zum Beispiel bei den Erdgaspreisen und Benzinpreisen als Kostenbestandteil zur Anwendung kommt. Um Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen zu entlasten, wurde die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben.
Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte entsprechend. Somit lag der CO2-Preis im Jahr 2023 bei 30 Euro pro Tonne und sollte in der Konsequenz zum 01.01.2024 auf 35 Euro pro Tonne ansteigen. Die Bundesregierung plant derzeit allerdings den CO2-Preis ab dem 01.01.2024 von aktuell 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne anzuheben. Somit wäre auch das eine deutliche Mehrbelastung.
Welche Auswirkungen haben die aktuellen Erkenntnisse auf die zukünftigen Preise der SWSZ?
Mit unseren Erdgas- und Strompreisen stehen wir im wettbewerblichen Umfeld gesehen und mit Blick auf die Preisdeckel gut dar, selbst wenn man unsere Preise mit einigen Anbietern vergleicht, die ihre Energiemengen über den kurzfristigen Energiemarkt (Spotmarkt) beschaffen. Über die letzten Jahre haben wir unseren Kunden und neu hinzugekommenen Kunden somit sehr viel zurückgeben können.
Einer der wichtigsten Punkte ist hierbei aber das Vertrauen, dass wir als Stadtwerk für unsere Kunden ein stabiler Anker während der Krise waren und auch weiterhin bleiben. Wie bereits in einem Artikel am 19.08.2023 erwähnt, werden sich die Preise aufgrund der vorab beschriebenen Erkenntnisse zum 01.01.2024 allerdings erhöhen, was sich zum Teil auch in den neuen Abschlägen schon widerspiegelt.
Wie genau und in welchem Umfang auf unsere Produkte bezogen können wir aktuell noch nicht genau sagen, da einige Preisbestandteile erst im Oktober final feststehen. Wir werden unsere Kunden allerdings rechtzeitig, mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden über die neuen Preise, informieren.