Unseriöse Vertreter versuchen immer wieder, Verbrauchern Strom- oder Gasverträge am Telefon oder an der Haus- bzw. Wohnungstür zu verkaufen. Meist handelt es sich dabei um unvorteilhafte Angebote, die oft mithilfe haarsträubender Geschichten an den Mann bzw. an die Frau gebracht werden sollen. Die Vertreter setzen dabei gezielt darauf, ihre „Kunden“ zu überrumpeln und zu manipulieren – mitunter geben sie sich dafür sogar als Vertreter von Stadtwerken aus. Lassen Sie sich darauf keinesfalls ein! Strom- und Gasverträge sind zu wichtig und zu komplex, um sie „mal eben“ zwischen Tür und Angel abzuschließen!
Mit diesen Tipps können Sie sich schützen:
Wenn es an der Tür klingelt …
- Bleiben Sie gelassen und bewahren Sie sich ein gesundes Misstrauen. Die Geschichte oder Begründung, die Ihnen der Vertreter erzählt, ist in der Regel erfunden.
- Bitten Sie den Vertreter stets, Ihnen seinen Dienstausweis zu zeigen.
- Notieren Sie sich den Namen und das Unternehmen des Vertreters.
- Lassen Sie den Vertreter keinesfalls in Ihre Wohnung!
- Der Vertreter wird aggressiv? Schließen Sie sofort die Tür und beenden Sie das Gespräch! Rufen Sie ggf. die Polizei.
- WICHTIG: Geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten preis! Es kann sonst passieren, dass man Sie ohne Ihr Wissen und Ihr Einverständnis bei Ihrem bisherigen Energieversorger abmeldet!
- Lassen Sie den Vertreter nicht an Ihre Strom- und Gaszähler heran.
- Unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich die Unterlagen ggf. aushändigen, damit Sie sie in aller Ruhe prüfen können.
WICHTIG: Sie können das Gespräch jederzeit beenden und die Tür schließen, wenn Sie sich unwohl fühlen oder Ihnen etwas seltsam vorkommt.
Nach dem Besuch des Vertreters …
- Informieren Sie Ihren aktuellen Energieversorger umgehend über den Besuch.
- Als Mitglied der Mitteldeutschen Wettbewerbs-Allianz (MWA) wird die SWSZ GmbH der MWA von dem Vorfall berichten. Die MWA leitet dann die juristische Verfolgung dieses Wettbewerbsverstoßes in die Wege.
WICHTIG: Sie erhalten einen neuen Energieliefervertrag, obwohl Sie gar keinen abgeschlossen haben? Sie haben einen Energieliefervertrag abgeschlossen, bereuen dies aber? Widerrufen Sie den Vertrag umgehend! Bei Haustürgeschäften steht Ihnen IMMER ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Wenn das Telefon läutet …
- Denken Sie stets daran: Niemand darf Sie zu Werbezwecken anrufen, ohne dass Sie sich vorher damit einverstanden erklärt haben.
- Bleiben Sie gelassen, auch wenn Sie mit Fragen oder Informationen „überflutet“ werden.
- Schreiben Sie sich den Namen, das Unternehmen und möglichst auch die Telefonnummer des Anrufers auf. Ist die Rufnummer unterdrückt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen unseriösen Anruf. Fragen Sie ggf. nach einer Nummer, unter der Sie zurückrufen können.
- WICHTIG: Geben Sie unter keinen Umständen persönliche Daten preis! Es kann sonst passieren, dass man Sie ohne Ihr Wissen und Ihr Einverständnis bei Ihrem bisherigen Energieversorger abmeldet!
- Der Anrufer hat bereits persönliche Daten von Ihnen? Bleiben Sie trotzdem ruhig. Bestätigen Sie die Daten nicht. Geben Sie keine weiteren Daten preis!
WICHTIG: Sie können das Gespräch jederzeit beenden, wenn Sie sich unwohl fühlen oder Ihnen etwas seltsam vorkommt.
Nach dem Anruf ...
- Informieren Sie Ihren aktuellen Energieversorger umgehend über den Anruf.
- Als Mitglied der Mitteldeutschen Wettbewerbs-Allianz (MWA) wird die SWSZ GmbH der MWA von dem Vorfall berichten. Die MWA leitet dann die juristische Verfolgung dieses Wettbewerbsverstoß in die Wege.
WICHTIG: Sie erhalten einen neuen Energieliefervertrag, obwohl Sie gar keinen abgeschlossen haben? Sie haben einen Energieliefervertrag abgeschlossen, bereuen dies aber? Widerrufen Sie den Vertrag umgehend! Auch bei Telefongeschäften steht Ihnen IMMER ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.