Viele Kunden interessieren sich für die gleichen Themen, z. B. „Wie kann ich meinen Zählerstand mitteilen?“ oder „Wie melde ich meinen Strom- und Gaszähler ab und an, wenn ich umziehe?“ Hier erhalten Sie schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen – per Stichwortsuche oder nach Themen geordnet.
Einzug/Umzug
Nein. Es wird immer ein neuer Vertrag benötigt. Diesen können Sie hier ganz bequem online abschließen.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern sich lediglich bei uns abmelden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Bitte senden Sie Ihre Abmeldung spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe an unseren Kundenservice. Wichtig: Die Zählerstände und das Datum des Auszuges sind für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Wenn Sie die Schlüssel für Ihre alte Wohnung abgeben, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch die Zählernummern und Zählerstände zum Auszugsdatum dokumentiert. Mit diesen Angaben melden Sie sich schriftlich bei uns ab – Sie können dafür z. B. unser Abmeldeformular verwenden.
Wenn Sie die Schlüssel für Ihre neue Wohnung erhalten haben, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch die Zählernummern und Zählerstände zum Einzugsdatum dokumentiert. Mit diesen Angaben melden Sie sich schriftlich bei uns an – Sie können dafür z. B. unser Anmeldeformular verwenden oder direkt über unseren Preisrechner einen günstigen Sondervertrag abschließen.
Ablesung
Nein. Sie gelangen auch über die Internetseite zaehlerstandserfassung.swsz.de zur Online-Zählerstandserfassung. Damit wir wissen, zu welchem Zähler die von Ihnen übermittelten Zählerstände gehören, fordert die Seite Sie auf, Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer einzugeben. Die Kunden- und Verbrauchsstellennummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung.
Damit wir die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen können, werden die Zähler im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH jährlich im September abgelesen. Das betrifft alle Strom- und Gaszähler in Suhl und Zella-Mehlis sowie Gaszähler in Oberhof und Benshausen. Kunden, die wir außerhalb des o. a. Netzgebietes mit Strom oder Gas beliefern, erhalten von uns im August eine Selbstablesekarte, auf der sie ihren Zählerstand mitteilen können. Darüber hinaus führt einmal jährlich auch der jeweils zuständige Netzbetreiber eine Zählerablesung durch. Bitte beachten Sie, dass der Ableseturnus Ihres Netzbetreibers vom Abrechnungsturnus der SWSZ GmbH abweichen kann.
Ihr örtlicher Netzbetreiber ist für das Ablesen der Zählerstände zuständig. Im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH wurde aktuell die Firma RZ MESSDIENSTE GbR mit der Ablesung beauftragt.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.
Jahresverbrauchsabrechnung
Nein, diese Daten nehmen wir – auch zu Ihrer eigenen Sicherheit – nur schriftlich entgegen. Sie können dafür aber gerne unser Kundenportal nutzen.
Ihre Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie in der Regel Mitte Oktober eines jeden Jahres.
Der Abschlag ist immer am letzten Werktag des jeweiligen Monats fällig, z. B.: Abschlag für November: 29.11.Die Termine für das laufende Jahr finden Sie auch auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die Energie, die wir Ihnen im jeweiligen Monat bereits geliefert haben. Sie werden in der turnusmäßigen Abrechnung (meist Jahresverbrauchsabrechnung) selbstverständlich berücksichtigt. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch – dabei stützen wir uns jeweils auf Ihre Energieverbräuche aus den Vorjahren – und den aktuellen Preisen, die Ihrem Vertrag zugeordnet sind.
Es werden insgesamt 12 monatliche Abschläge berechnet.
Lieferantenwechsel
Entscheiden Sie sich einfach für eines unserer Vertragsmodelle und schicken Sie uns das entsprechende Vertragsformular ausgefüllt und unterschrieben zu. Noch schneller geht’s über unseren Preisrechner.
Mit unserem Preisrechner können Sie ganz einfach herausfinden, ob und zu welchem Preis wir Sie an der gewünschten Entnahmestelle mit Energie beliefern können. Ihre Verbrauchsstelle liegt nicht in unserem Versorgungsgebiet? Fordern Sie hier ein individuelles Angebot an.
Nein. Das übernehmen wir gern für Sie.
Auch wenn ein Lieferantenwechsel einmal nicht zum gewünschten Termin funktioniert hat, kann es nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels zu übernehmen.
Von der Anmeldung an bis hin zur Vertragsbestätigung dauert ein Versorgerwechsel in der Regel ca. 4 Wochen. Nach Anmeldung zur Energieversorgung beginnen wir mit dem so genannten Lieferantenwechselprozess. Hierbei werden alle notwendigen Schritte für einen Versorgerwechsel für Sie unternommen. Dies umfasst u. a. die Kündigung des bisherigen Versorgers sowie die Ab- und Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Im Einzelfall kann der Wechselprozess aber auch länger dauern, z. B. wenn man beim Vorlieferanten noch vertraglich gebunden ist.
Allgemeines
An Ihren örtlichen Netzbetreiber. In Suhl und Zella-Mehlis ist das die SWSZ Netz GmbH.
Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie bezahlen. Er beinhaltet in der Regel sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen.
Der Grundpreis ist eine Art Grundgebühr, die monatlich anfällt. Sie deckt die Kosten ab, die dem Energieversorger unabhängig vom tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch entstehen – dafür, dass er den Anschluss bereitstellt, den Energieverbrauch erfasst und abrechnet etc. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Netzbetreiber stellen die Strom- bzw. Gasnetze zur Verfügung, über die die Energie zum Kunden gelangt. Dazu gehören nicht nur Leitungen und Rohre, sondern auch Zähler, Trafostationen und vieles mehr. Die Netzbetreiber planen, bauen und betreiben das gesamte Strom- und Gasnetz in einer Region. Sie sind zuständig für die Wartung und Instandhaltung der Netze und kümmern sich darum, eventuell auftretende Störungen zu beheben. Die Netzbetreiber sind also die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Alle Strom- oder Gaskunden, die Energie beziehen, nutzen deren Netze. Dafür zahlen sie das so genannte Netznutzungsentgelt – eine Vergütung dafür, dass die Netzbetreiber die Netze bereitstellen und funktionsfähig halten. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strom- oder Gaspreises, den Sie als Kunde an Ihren Energieversorger zahlen. Dieser leitet sie in voller Höhe an den Netzbetreiber weiter.
Ein Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas beliefert (EnWG, § 36). Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung zu übernehmen, sobald kein anderer Versorger (mehr) dafür zur Verfügung steht (z. B. im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels). Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen.
Netzentgelte sind eine Art "Maut" für "Energiestraßen". Denn damit Energie bei Ihnen zu Hause ankommt, muss sie zunächst durch überregionale Netze (Rohre, Leitungen) und schließlich durch das Netz Ihres örtlichen Netzbetreibers durchgeleitet werden. Dafür, dass die Energie ihre Netze "nutzen" darf, erheben die Netzbetreiber Gebühren – die sogenannten Netznutzungsentgelte. Wie hoch die Netzentgelte sind, kann von Netzgebiet zu Netzgebiet variieren. Staatliche Regulierungsbehörden überprüfen die Preise aber regelmäßig und streng. Wir als Energielieferant haben auf die Höhe der Netzentgelte dagegen keinen Einfluss – sie sind für alle Energielieferanten, die jeweils das Netz eines Netzbetreibers nutzen, gleich hoch.
Ihr Gaspreis besteht i. d. R. aus einem Arbeits- und einem Grundpreis. Die Bruttopreise setzen sich aus vielen einzelnen Preisbestandteilen zusammen: Neben der Umsatzsteuer umfassen sie das Entgelt für die Energielieferung, das Netzentgelt, das Entgelt für den Messstellenbetrieb und die Messung, die Konzessionsabgabe, die Energiesteuer, die Bilanzierungsumlage und ggf. ein Konvertierungsentgelt. Ab 01.01.2021 ist zusätzlich ein Entgelt aufgrund der Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr von der Bundesregierung vorgesehen.
Ihr Strompreis besteht aus einem Arbeits- und einem Grundpreis. Die Bruttopreise setzen sich aus vielen einzelnen Preisbestandteilen zusammen: Neben der Umsatzsteuer umfassen sie die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte sowie die Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jeweils gültigen Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (EEG- und KWKG-Umlage), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. I EnWG-Novelle, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die jeweils gültige Stromsteuer sowie ggf. neue Steuern und/oder Abgaben/Umlagen, die vom Gesetzgeber erlassen werden. Infografik "Strompreiszusammensetzung 2019" von STROM-REPORT.de
Elektromobilität
Mit der Ladekarte der SWSZ GmbH können Sie Ihr Fahrzeug an folgenden Ladesäulen aufladen: Ladesäulen der SWSZ GmbH in Suhl und Zella-Mehlis, Ladesäulen im bundesweiten Ladenetz.de-Verbund, Ladesäulen von europaweiten Roamingpartnern.
Ja. Als Nutzer einer Ladekarte der SWSZ GmbH erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten für Ihren persönlichen Account in unserem E-Mobilitäts-Kundenbereich. Um Ihre Karte dort freischalten zu können, müssen Sie Ihre Abrechnungsdaten (SEPA-Lastschriftmandat/Kreditkarte) hinterlegen. Erst dann können Sie Ihre Ladekarte nutzen. Anschließend erhalten Sie einmal im Quartal per E-Mail eine Rechnung für Ihre Ladevorgänge. Die fälligen Beträge buchen wir vom angegebenen Konto bzw. von Ihrer Kreditkarte ab.
Ja. Dafür benötigen Sie lediglich ein internetfähiges mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet o. Ä.) und eine Kreditkarte (z. B. VISA, Master Card). Wie das Laden ohne Ladekarte funktioniert? Lesen Sie dazu einfach die Antwort auf die entsprechende Frage.
Wir haben unsere Ladesäulen im Sinne unserer Kunden eichrechtlich so umrüsten lassen, dass eine kilowattstundengenaue Abrechnung möglich ist. Sie bezahlen also nur so viel, wie Sie tatsächlich geladen haben. Das aktuell gültige Preisblatt finden Sie hier.
Sie können unter maps.ladenetz.de nach einer Ladesäule in Ihrer Nähe suchen. Außerdem finden Sie hier eine Übersicht aller SWSZ-Ladesäulen.
Um ohne Ladekarte an einer Ladesäule Strom zu tanken, benötigen Sie ein internetfähiges mobiles Endgerät (Handy, Tablet o. Ä.) und eine Kreditkarte (z. B. VISA, Master Card). Wählen Sie an der Ladesäule die Bezahlart „QR-Code“ aus. Das Display zeigt daraufhin einen QR-Code an. Scannen Sie diesen mit Ihrem mobilen Endgerät ein. Nun werden Sie Schritt für Schritt durch einen Prozess geführt, mit dem Sie Ihren aktuellen Ladepunkt freischalten können. Nach der Freischaltung des Ladepunkts können Sie den Ladevorgang starten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ganz einfach! Der Stecker des Fahrzeugs muss an dem gewünschten Ladepunkt an der Säule eingesteckt, die Bezahlart „RFID-Karte“ ausgewählt und die Karte einige Sekunden vor den Kartenscanner gehalten werden. Die Ladekarte enthält einen RFID-Chip, mit dem die Ladesäule den Karteninhaber genau identifizieren kann. Nach der Authentifizierung des Benutzers wird der Stecker verriegelt und der Ladevorgang startet automatisch.
Sie möchten Ihr Fahrzeug bequem und zuverlässig an einem bundesweiten bzw. europaweitem Ladesäulen-Netzwerk aufladen können? Dann beantragen Sie jetzt Ihre persönliche Ladekarte bei der SWSZ GmbH. Laden Sie sich einfach hier den Vertrag für die Ladekarte herunter und senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück – entweder per Post an SWSZ-Kundencenter, Fröhliche-Mann-Straße 2 in 98528 Suhl oder als Mail-Anhang über unser Kontaktformular.Bitte beachten Sie, dass die Ladekarte der SWSZ ein regional limitiertes Angebot ist. Dieses Angebot ist derzeit ausschließlich unseren Kunden vorbehalten und kann nur im Zusammenhang mit einem RennsteigSTROM-Liefervertrag abgeschlossen werden. Andere Ladekartenanbieter aus Ihrer Region finden Sie auf den Seiten von ladenetz.de.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.