An Ihren örtlichen Netzbetreiber. In Suhl und Zella-Mehlis ist das die SWSZ Netz GmbH.
Nein. Es wird immer ein neuer Vertrag benötigt. Diesen können Sie hier ganz bequem online abschließen.
Entscheiden Sie sich einfach für eines unserer Vertragsmodelle und schicken Sie uns das entsprechende Vertragsformular ausgefüllt und unterschrieben zu. Noch schneller geht’s über unseren Preisrechner.
Mit unserem Preisrechner können Sie ganz einfach herausfinden, ob und zu welchem Preis wir Sie an der gewünschten Entnahmestelle mit Energie beliefern können. Ihre Verbrauchsstelle liegt nicht in unserem Versorgungsgebiet? Fordern Sie hier ein individuelles Angebot an.
Nein. Das übernehmen wir gern für Sie.
Nein. Sie gelangen auch über die Internetseite zaehlerstandserfassung.swsz.de zur Online-Zählerstandserfassung. Damit wir wissen, zu welchem Zähler die von Ihnen übermittelten Zählerstände gehören, fordert die Seite Sie auf, Ihre Kunden- und Verbrauchsstellennummer einzugeben. Die Kunden- und Verbrauchsstellennummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder Ihrer Vertragsbestätigung.
Ihre Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie in der Regel Mitte Oktober eines jeden Jahres.
Der Abschlag ist immer am letzten Werktag des jeweiligen Monats fällig, z. B.: Abschlag für November: 29.11.Die Termine für das laufende Jahr finden Sie auch auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern sich lediglich bei uns abmelden. Der Vertrag endet automatisch mit dem Auszug aus der alten Wohnung. Bitte senden Sie Ihre Abmeldung spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe an unseren Kundenservice. Wichtig: Die Zählerstände und das Datum des Auszuges sind für die Abrechnung zwingend erforderlich.
Damit wir die Jahresverbrauchsabrechnung erstellen können, werden die Zähler im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH jährlich im September abgelesen. Das betrifft alle Strom- und Gaszähler in Suhl und Zella-Mehlis sowie Gaszähler in Oberhof und Benshausen. Kunden, die wir außerhalb des o. a. Netzgebietes mit Strom oder Gas beliefern, erhalten von uns im August eine Selbstablesekarte, auf der sie ihren Zählerstand mitteilen können. Darüber hinaus führt einmal jährlich auch der jeweils zuständige Netzbetreiber eine Zählerablesung durch. Bitte beachten Sie, dass der Ableseturnus Ihres Netzbetreibers vom Abrechnungsturnus der SWSZ GmbH abweichen kann.
Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie bezahlen. Er beinhaltet in der Regel sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen.
Der Grundpreis ist eine Art Grundgebühr, die monatlich anfällt. Sie deckt die Kosten ab, die dem Energieversorger unabhängig vom tatsächlichen Strom- oder Gasverbrauch entstehen – dafür, dass er den Anschluss bereitstellt, den Energieverbrauch erfasst und abrechnet etc. Darin enthalten sind beispielsweise die Ablesekosten und Kosten für Betrieb und Wartung der Messstelle (Zähler) durch den Netzbetreiber.
Netzbetreiber stellen die Strom- bzw. Gasnetze zur Verfügung, über die die Energie zum Kunden gelangt. Dazu gehören nicht nur Leitungen und Rohre, sondern auch Zähler, Trafostationen und vieles mehr. Die Netzbetreiber planen, bauen und betreiben das gesamte Strom- und Gasnetz in einer Region. Sie sind zuständig für die Wartung und Instandhaltung der Netze und kümmern sich darum, eventuell auftretende Störungen zu beheben. Die Netzbetreiber sind also die Schnittstelle zwischen Kraftwerk und Verbraucher. Alle Strom- oder Gaskunden, die Energie beziehen, nutzen deren Netze. Dafür zahlen sie das so genannte Netznutzungsentgelt – eine Vergütung dafür, dass die Netzbetreiber die Netze bereitstellen und funktionsfähig halten. Die Netzentgelte sind Bestandteil des Strom- oder Gaspreises, den Sie als Kunde an Ihren Energieversorger zahlen. Dieser leitet sie in voller Höhe an den Netzbetreiber weiter.
Ein Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas beliefert (EnWG, § 36). Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung zu übernehmen, sobald kein anderer Versorger (mehr) dafür zur Verfügung steht (z. B. im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels). Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen.
Auch wenn ein Lieferantenwechsel einmal nicht zum gewünschten Termin funktioniert hat, kann es nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels zu übernehmen.
Netzentgelte sind eine Art "Maut" für "Energiestraßen". Denn damit Energie bei Ihnen zu Hause ankommt, muss sie zunächst durch überregionale Netze (Rohre, Leitungen) und schließlich durch das Netz Ihres örtlichen Netzbetreibers durchgeleitet werden. Dafür, dass die Energie ihre Netze "nutzen" darf, erheben die Netzbetreiber Gebühren – die sogenannten Netznutzungsentgelte. Wie hoch die Netzentgelte sind, kann von Netzgebiet zu Netzgebiet variieren. Staatliche Regulierungsbehörden überprüfen die Preise aber regelmäßig und streng. Wir als Energielieferant haben auf die Höhe der Netzentgelte dagegen keinen Einfluss – sie sind für alle Energielieferanten, die jeweils das Netz eines Netzbetreibers nutzen, gleich hoch.
Ihr örtlicher Netzbetreiber ist für das Ablesen der Zählerstände zuständig. Im Netzgebiet der Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH wurde aktuell die Firma RZ MESSDIENSTE GbR mit der Ablesung beauftragt.
Sie können uns Ihre Zählerstände per Post, Brief, Fax oder E-Mail mitteilen. Noch bequemer geht’s über unser Kundenportal oder über die Online-Zählerstandserfassung.
Von der Anmeldung an bis hin zur Vertragsbestätigung dauert ein Versorgerwechsel in der Regel ca. 4 Wochen. Nach Anmeldung zur Energieversorgung beginnen wir mit dem so genannten Lieferantenwechselprozess. Hierbei werden alle notwendigen Schritte für einen Versorgerwechsel für Sie unternommen. Dies umfasst u. a. die Kündigung des bisherigen Versorgers sowie die Ab- und Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Im Einzelfall kann der Wechselprozess aber auch länger dauern, z. B. wenn man beim Vorlieferanten noch vertraglich gebunden ist.
Wenn Sie die Schlüssel für Ihre alte Wohnung abgeben, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch die Zählernummern und Zählerstände zum Auszugsdatum dokumentiert. Mit diesen Angaben melden Sie sich schriftlich bei uns ab – Sie können dafür z. B. unser Abmeldeformular verwenden.
Wenn Sie die Schlüssel für Ihre neue Wohnung erhalten haben, erstellt Ihr Vermieter (Hauseigentümer oder Hausverwaltung) in der Regel ein Übergabeprotokoll, das auch die Zählernummern und Zählerstände zum Einzugsdatum dokumentiert. Mit diesen Angaben melden Sie sich schriftlich bei uns an – Sie können dafür z. B. unser Anmeldeformular verwenden oder direkt über unseren Preisrechner einen günstigen Sondervertrag abschließen.
Ihr Strompreis besteht aus einem Arbeits- und einem Grundpreis. Die Bruttopreise setzen sich aus vielen einzelnen Preisbestandteilen zusammen: Neben der Umsatzsteuer umfassen sie die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte sowie die Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die jeweils gültigen Umlagen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (EEG- und KWKG-Umlage), die Umlage nach § 19 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17f Abs. I EnWG-Novelle, die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, die jeweils gültige Stromsteuer sowie ggf. neue Steuern und/oder Abgaben/Umlagen, die vom Gesetzgeber erlassen werden. Infografik "Strompreiszusammensetzung 2019" von STROM-REPORT.de
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die Energie, die wir Ihnen im jeweiligen Monat bereits geliefert haben. Sie werden in der turnusmäßigen Abrechnung (meist Jahresverbrauchsabrechnung) selbstverständlich berücksichtigt. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch – dabei stützen wir uns jeweils auf Ihre Energieverbräuche aus den Vorjahren – und den aktuellen Preisen, die Ihrem Vertrag zugeordnet sind.
Es werden insgesamt 12 monatliche Abschläge berechnet.