Ein Grundversorger ist das Versorgungsunternehmen, das jeweils die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung mit Strom und Gas beliefert (EnWG, § 36). Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung zu übernehmen, sobald kein anderer Versorger (mehr) dafür zur Verfügung steht (z. B. im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels). Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen.