Auch wenn ein Lieferantenwechsel einmal nicht zum gewünschten Termin funktioniert hat, kann es nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom bzw. Gas dastehen. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Strom- bzw. Gasversorgung im Falle eines fehlgeschlagenen Lieferantenwechsels zu übernehmen.